Samstag 20. September 2025

Arme Seelen, Fegefeuer, Gericht, Himmel und Hölle

Prof. Franz Gruber

Der christliche Glaube enthält aufgrund der Zusage der Auferstehung die Überzeugung, dass die Toten in ihrem Sterben in die liebenden und vollendenden Hände Gottes fallen. Gedanken von Prof. Franz Gruber.

Die theologischen Theorien gründen auf die biblischen Erzählungen und auf die menschliche Erfahrung im Leben. 

 

Das so genannte Gericht Gottes kann nach menschlicher Vorstellung und nach den Erzählungen in der Bibel so vorgestellt werden: ich stehe als ganzer Mensch mit meinen Fähigkeiten und Fehlern vor Gott und kann mich selber erstmals vollständig erkennen.

 

Im Mittelalter entwickelte sich eine Sorge um die Verstorbenen und wie es ihnen wohl bei diesem Gericht und auf dem Weg dorthin gehen werde. Es entstand das Bild vom „Fegefeuer“ als Reinigungsort der sündigen Seelen, bevor sie noch zu Gott kommen. Daher betete man auch für die „Armen Seelen“. Die mittelalterlichen Ängste rund um die Jenseitsvorstellungen sind heute laut Studien aus der Sterbebegleitung kaum mehr vorhanden.


Die Christen glauben daran, dass Gott uns so annimmt, wie wir sind. Die Erkenntnis nach unserem Tod, wie wir wirklich sind kann grausam - höllisch sein und kann befreiend - himmlisch sein.  In der Theologie wird nicht von dem kalten Richtergott gesprochen. Es steht immer die Beziehung Gott-Mensch im Vordergrund. Alle Bilder, die im Laufe der Jahrhunderte von Himmel und Hölle gemalt wurden, sind die Vorstellungen von lebenden Menschen in ihrer jeweiligen Kultur.

 

Mit dem theologischen Begriff „Vorhölle“ (limbus puerorum; limbus patrum), bezeichnete die mittelalterliche Theologie den Aufenthaltsort jener Säuglinge, die ohne Empfang der Taufe verstorben sind. Ebenso glaubte man dort die alttestamentlichen Gerechten bzw. frommen Heiden, die vor dem Erlösungswerk Christi lebten. Im Unterschied zur „Hölle“ als qualvollem Ort der Verdammung stellte man sich die „Vorhölle“ als Zustand vor, in dem die Seelen der Kinder und Gerechten keine göttliche Anschauung genossen und leichte Strafen litten.

 

Während der Kirchenvater Augustinus alle diese Menschen aufgrund der Erbsünde in der Hölle „verortete“, milderte die mittelalterliche Theologie diesen rigorosen Standpunkt ab. Strittig war schon im Mittelalter die Auffassung, dass die Kinder und Gerechten in der Vorhölle Strafen erleiden müssten.

 

Thomas von Aquin behauptete demgegenüber, dass sie sich in einer natürlichen Seligkeit befinden würden. Diese Meinung setzte sich in der theologischen Lehrtradition durch.

 

In der Neuzeit erfuhr die Lehre der „Vorhölle“ jedoch zunehmende Kritik. Auf dem Hintergrund des vom Neuen Testament verbürgten allgemeinen Heilswillen Gottes, der persönlichen Schuldlosigkeit jener Menschen und der Theorie der „Begierdetaufe“ wurden den ungetauften Säuglingen Heilsmöglichkeiten zugesprochen. 


Im 20. Jahrhundert rückte die katholische Theologie deutlich von dieser Tradition ab und betonte den Glauben an die heilende und erlösende Zuwendung Gottes, die den ungetauften Kindern in ihrem Tod nicht vorenthalten bleibt.

Insofern ist die angekündigte lehramtliche Aufhebung dieser Tradition ein konsequenter Schritt und eine Klarstellung der christlichen Glaubenslehre von der Berufung aller Menschen zum ewigen Leben.

 

Prof. Franz Gruber, Rektor und Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Katholischen Privatuniversität Linz

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