Betriebsgebühren - Stellungnahme zur Erhöhung

Anpassung der Friedhofsgebühren
Im April wurden die Friedhofsgebühren deutlich erhöht (von 125€ auf 500€ für einen Zeitraum von 5 Jahren). Dies hat Unverständnis in der Bevölkerung ausgelöst. Deshalb möchten wir versuchen manches zu erklären:
Zuständigkeiten
Pfarre Asten: Friedhofsverwaltung, Verrechnung der Friedhofsgebühren, Erhaltung des alten Friedhofs, Abgabe der Betriebskosten an die Gemeinde
Gemeinde Asten: hat die Pfarre Asten mit der Friedhofsverwaltung beauftragt, legt die Betriebsgebühren fest.
Friedhofsgebühren
Sie setzen sich zusammen aus einem großen Anteil Betriebskosten (Gemeinde) und einem kleineren Anteil pfarreigene Beiträge (= Nachlösegebühren für: eine für den Friedhof angestellte Person, Spezialfirma zur Unkrautbekämpfung, Rücklagen zur Erhaltung des alten Friedhofs).
Grund für die Erhöhung
In den letzten Jahren wurde nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Betriebskosten von der Gemeinde an die Friedhofsnutzer weiterverrechnet. In den Covidjahren (2020-2022) wurde gar nicht erhöht.
Die Kosten u. Ausgaben stiegen jedoch in den letzten Jahren rasant an. Dadurch konnten nicht alle anfallenden Kosten der Gemeinde gedeckt werden. Dieser Abgang wurde aus dem allgemeinen Gemeindebudget gedeckt. Den Friedhofsnutzern wurden so Jahrelang viele Ausgaben erspart.
Bei der durchgeführten Finanzprüfung durch das Land OÖ im vergangenen Jahr wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass der Friedhof kostendeckend zu führen ist. Dadurch mussten die Betriebskosten entsprechend neu berechnet werden.
Die pfarreigenen Beiträge wurden regelmäßig an die Inflation angepasst bzw. zeitweise wurde auf eine Erhöhung verzichtet.
Grenzen und Chancen
Wir als Pfarre können die Betriebskosten leider nicht verringern, weil wir diese auch wieder an die Gemeinde abführen müssen. Jährliche Zahlungen sind nicht möglich, da es nur 5- und 10-Jahresvorschreibungen gibt.
Bei schwierigen finanziellen Umständen können wir Ratenvereinbarungen machen.